Produktbeschreibung
Die Brücke 8WH9030-6AL00 ist ein Querverbinder für zehnpolige Reihenklemmen mit Schraubanschluss und einem Leiterquerschnitt von 16 mm². Der Brücken-Steckkontakt verbindet bis zu zehn Klemmenpositionen in einem Arbeitsgang, wodurch Verdrahtungszeit in Schaltschrankbau und Anlagenbau erheblich sinkt. Der Querschnitt von 16 mm² ermöglicht den Einsatz in Stromverteilern und Hauptschaltgruppen mit hohen Strömen. Das Kunststoff-Gehäuse ist gemäß RoHS-Richtlinie und REACH-Verordnung konform und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten nach ElektroG.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Parallelschaltung von Stromschienen in Niederspannungsverteilern, die Verbindung mehrerer Schutzschalter-Eingänge in zentralen Schaltanlagen sowie die Querverdrahtung in Steuerstromverteilern mit mehreren identischen Potentialen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu individuellen Schraubverbindungen oder Litzenleitungen reduziert der vorgefertigte Brücken-Stecker Fehlquoten bei der Montage und ermöglicht eine schnellere Wiederherstellung bei Wartungsarbeiten. Die Verpackung umfasst ein Stück im handelsüblichen Format (120 × 8 × 7 mm) mit einem Nettogewicht von 44 g.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0440 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0440 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,00 × 0,80 × 0,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000489 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 8,00 x 7,00 mm |
| Nettogewicht |
0,044 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.04.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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