Produktbeschreibung
Die Einlegebrücke 8WH9020-3EA00 ist eine 2-polige, vollisolierte Brückenverbindung für Reihenklemmen mit 240 mm² Querschnitt. Das Bauteil wird direkt in die Klemmhülse eingelegt und durch Verrastung formschlüssig befestigt. Die Isolierung schützt vor Berührungsspannungen und Kurzschlüssen zwischen den Kontaktpunkten. Die Brücke ermöglicht die galvanische Verbindung zweier benachbarter Klemmstellen ohne zusätzliche Verdrahtung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Querverbindungen in Schaltschränken für Steuerungsverdrahtung, beispielsweise bei der Parallelschaltung von Stromkreisen in Verteilerblöcken oder der Potenzialführung in Niederspannungsanlagen. Auch in Schaltschrank-Steuerungen zur Verschaltung von Sensorleitungen und Stellgliedleitungen findet die Brücke Anwendung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Drahtbrücken, die einzeln konfektioniert und geklemmt werden müssen, bietet die Einlegebrücke eine werkzeuglose, sichere Befestigung durch Verrastung und reduziert damit Montagezeit und Fehlerpotenzial. Die Liefermenge beträgt 1 Stück pro Packungseinheit. Bei Bedarf ist das Zubehör über die Siemens-Bestelldatenübersicht verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1500 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,50 × 5,00 × 4,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000489 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
65,00 x 50,00 x 45,00 mm |
| Nettogewicht |
0,15 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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