Produktbeschreibung
Der Bremswiderstand 6SE6400-4BC05-0AA0 ist ein Bremsregelwiderstand für MICROMASTER 4 Frequenzumrichter im Spannungsbereich 200–240 V Nennspannung. Der Widerstandswert beträgt 180 Ohm bei einer Spitzenlastbelastbarkeit von 1000 W und einer zulässigen kontinuierlichen Leistung von 50 W. Die Baugröße beträgt 230 × 72 × 43,5 mm (H × B × T) bei einer Schutzart IP20 und einem Nettogewicht von 1 kg. Der Widerstand wird in Serie mit einer elektronischen Bremseinheit in den Gleichspannungszwischenkreis des Umrichters geschaltet, um bei Verzögerungsvorgängen die regenerierte Energie in Wärmeleistung umzuwandeln und Überspannungen im Zwischenkreis zu vermeiden.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bremsung von Aufzügen und Paternoster-Systemen, die Verlustleistungsabfuhr bei schnellen Abschaltzyklen in Verpackungsmaschinen sowie die Energievernichtung bei regenerativen Bremsungen von Drehstrommotoren in Förder- und Hebeanlagen. Der Widerstand ist nach den geltenden RoHS- und REACH-Bestimmungen zertifiziert und dem EU-Elektroschrott-Rücknahmesystem unterworfen. Die standardmäßige Lieferzeit beträgt drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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29,00 × 8,50 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002025 |
| Produktfamilie |
Bremswiderstände |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
290,00 x 85,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
1,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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