Produktbeschreibung
Der rückseitige Bolzenanschluss ist ein Zubehörteil für Siemens 3VA-Leistungsschalter der Baureihen 3VA13/14 und 3VA23/24 mit Bemessungsströmen bis 1250 A. Das Set enthält vier Bolzenanschlüsse und ermöglicht die Verdrahtung großflächiger Stromschienen auf der Rückseite des Schaltgerätes. Die Bolzenanschlüsse sind für den direkten Anschluss von Kupferflachbändern und stabilen Stromschienen ausgelegt und sichern eine sichere, stromführende Verbindung ohne zusätzliche Adapter.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Anbindung von Stromschienen-Systemen in Niederspannungsverteilern sowie die Verdrahtung von Hauptstromkreisen in Schaltanlagen bis 1250 A. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Rückseiten-Verschaltung in kompakten Schaltschränken, wo Platz auf der Vorderseite begrenzt ist und eine durchgehende Stromschiene erforderlich ist. Die Liefermenge von vier Stück deckt typischerweise ein komplettes Anschluss-Set für einen 3VA-Schalter ab. Die Montage erfolgt werkzeuglos durch Verschraubung an den vorgesehenen Anschlussbolzen. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 2014 und erfüllt die Rücknahmepflichten für Elektronik-Altgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,2050 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
1,205 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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