Produktbeschreibung
Der rückseitige Bolzenanschluss kurz 3VA9401-0QF10 ist ein Zubehörteil für die Leistungsschalter der 3VA-Familie von Siemens. Das Einzelstück ermöglicht die Verschraubung von Leistungsschaltern 3VA13/14 und 3VA23/24 mit Bemessungsströmen bis 1250 A auf der Rückseite von Schaltafeln oder Verteilern. Der kurze Bolzenanschluss bietet eine platzsparende Alternative zu längeren Varianten und wird hauptsächlich in kompakten Schaltschrankaufbauten eingesetzt, wo die Raumtiefe begrenzt ist. Das Material und die Konstruktion sind auf die hohen Anforderungen moderner Niederspannungsverteilungen abgestimmt und ermöglichen sichere Verschraubungen unter Last.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Hauptverteilungen in Industrieanlagen, Gebäudeversorgungen und Schaltanlagen mit beengtem Platzangebot. Der Bolzenanschluss wird werkzeugfrei mit den entsprechenden Schaltermodellen kombiniert und ermöglicht eine flexible Verkabelung auf der Rückseite von Schaltafeln. Die Verpackungsgröße beträgt 108 x 92 x 75 mm mit einem Nettogewicht von 0,262 kg. Das Produkt unterliegt der RoHS-Richtlinie und ist damit blei- und cadmiumfrei ausgeführt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2620 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
108,00 × 92,00 × 75,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
108,00 x 92,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,262 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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