Produktbeschreibung
Die BNC-Steckbuchse 2-fach 5TG2067 ist eine Kommunikationssteckvorrichtung aus der i-syst-Serie von Siemens für die Verdrahtung koaxialer Signalleitungen in Installationsschalterprogrammen. Die Buchsenelemente sind auf eine Nennimpedanz von 75 Ohm ausgelegt, was dem Standard für Video- und Messsignale entspricht. Das elektroweiße Gehäuse mit den Abmessungen 55 x 55 mm passt in handelsübliche Schalterprogramm-Montageflächen und ermöglicht einfache Platzbelegung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Integration von BNC-Anschlüssen in Steuerungsverteilern, die Signalanbindung für Videomessstrecken im Schaltschrank sowie die koaxiale Signalverdrahtung bei Anlagenschnittstellen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu Schraubklemmen ermöglichen BNC-Buchsen schnelle und sichere Schnellsteckverbindungen ohne Werkzeug. Daneben dient die 2-fach-Variante zur platzsparenden Konsolidation mehrerer Koaxialleitungen auf einer Montagefläche. Die Steckbuchse unterliegt der RoHS-Richtlinie und erfüllt seit 2010 sämtliche Stoffbeschränkungen sowie die REACH-Meldepflichten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0910 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0910 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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4,10 × 9,50 × 8,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000018 |
| Produktfamilie |
Kommunikation |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,091 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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