Produktbeschreibung
Die Blockiervorrichtung 3VA9877-0LB10 ist ein Zubehörteil für dreipolige Leistungsschalter der Siemens-Baureihen 3VA57, 3VA58, 3VA59, 3VA67, 3VA68 und 3VA69. Sie wird auf den Kipphebel aufgesetzt und verriegelt diesen mechanisch gegen unbeabsichtigte Betätigung oder Fremdeingriff. Das Bauteil besteht aus Kunststoff mit metallischen Verriegelungselementen und wiegt etwa 0,2 kg bei kompakten Abmessungen von 172 × 333 × 52 mm. Die Installation erfolgt werkzeuglos direkt auf den vorhandenen Schalterhebel ohne Umbau oder Demontage des Leistungsschalters.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung kritischer Schalterpositionen in Verteileranlagen, um zu verhindern, dass Wartungspersonal oder Unbefugte den Schalter ungewollt betätigen, und die Dokumentation des Schalterstands in kontrollierten Schaltschränken während Wartungsarbeiten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu optionalen Verriegelungsschaltern bietet die Blockiervorrichtung eine rein mechanische, stromlose Lösung, die auch nach Stromausfall ihre Sperrkraft bewahrt. Das Zubehörteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Juni 2021 und ist für den weltweiten Export freigegeben. Eine Rücknahme als Altgerät gemäß WEEE-Richtlinie ist nicht vorgesehen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 04.06.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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