Produktbeschreibung
Der Blitzstromableiter 5SD7413-1 ist eine Schutzeinrichtung der Anforderungsklasse B gemäß Blitzschutz-Norm, ausgelegt für 350 V Netzspannung in TNC-Energieversorgungssystemen. Das Gerät bietet eine 3-polig ausgeführte 3+0 Schaltung, bei der die steckbaren Schutzbausteine bei Blitz- oder Überspannungsereignissen den Blitzstrom kontrolliert zur Erde ableiten. Die Fernanzeige meldet den Auslösezustand und erleichtert die Diagnose im laufenden Betrieb. Der modulare Aufbau ermöglicht einen schnellen Austausch der Schutzmodule ohne Komplettdemontage.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Blitzschutzanlagen in Energieverteilern von Industrieanlagen, Photovoltaik-Anlagen mit Netzanbindung sowie Steuerstromversorgungen in Schaltschränken mit erhöhtem Blitzrisiko. In landwirtschaftlichen Anlagen oder Gebäuden mit Blitzableiteranlage schützt dieser Ableitern die Versorgungsleitungen vor transienten Überspannungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Ableitern ohne Schaltfunktion ermöglicht die 3+0 Konfiguration hier eine sichere Trennung des geschädigten Stromkreises vom Netz bei Überlast. Die steckbare Bauform vereinfacht Wartung und Austausch, insbesondere bei Häufung von Blitzereignissen in exponierten Regionen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,2220 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
114,00 × 97,00 × 88,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000941 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
114,00 x 97,00 x 88,00 mm |
| Nettogewicht |
1,222 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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