Produktbeschreibung
Die Blindflanschplatte A400/630 M ist eine Abschottungsplatte für ALPHA 400/630 DIN-Verteilergehäuse in Metall RAL 7035. Sie erfüllt die Schutzart IP55 und ist nach Schutzklasse 1 ausgeführt. Das Produkt dient zum Verschluss ungenutzter Öffnungen an den Flach-Pack-Gehäusen (Flat-Pack) im Verteiler- und Zählerschrankbau. Die Lieferung umfasst zwei Flanschplatten mit Befestigungszubehör als kompletter Satz. Nettogewicht pro Stück liegt bei etwa 0,26 kg, Verpackungsmaße sind 260 × 160 × 30 mm. Die Platte ist aus Metall gefertigt und erreicht die Schutzart IP55 für den Einsatz in feuchten oder staubigen Umgebungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Verschluss von Systemöffnungen in Schaltschränken für Photovoltaik-Wechselrichter, die Abdeckung freier Modulgrundrisse in Energieverteilern sowie der Schutz gegen Fremdkörpereintrag in Zähler- und Steuerverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Kunststoff-Blindflanschplatten bietet die Metallausführung höhere Stabilität bei mechanischer Beanspruchung und bessere Wärmeableitung im Schrank. Die Befestigung erfolgt werkzeuglos mittels des mitgelieferten Zubehörs direkt am DIN-Gehäuse. RoHS-konform seit 01.07.2006.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5230 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5230 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
26,00 × 16,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000770 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
260,00 x 160,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,523 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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