Produktbeschreibung
Die Blindabdeckung 3NJ4912-2BA00 ist eine Verschlusselement für Sicherungslasttrennleisten der Serie 3NJ41 im System 185 mm. Mit einer Breite von 100 mm schließt sie ungekennzeichnete oder nicht belegte Plätze in Schaltgerätetischen fachgerecht ab. Das Zubehör entspricht den Abmessungen des Trägersystems und gewährleistet eine durchgehende Abdeckung des Schaltfeldes. Die Blindabdeckung hat Verpackungsmaße von 680 × 105 × 30 mm und wiegt netto 0,247 kg pro Stück. Das Material erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bestückung von Niederspannungsverteilern nach Schaltplanänderungen, wo ursprünglich Schaltgeräte geplant, aber nicht mehr eingebaut werden, sowie die Wartung und Umrüstung von Schaltschränken, wenn einzelne Positionen freigeräumt werden. Die Blindabdeckung trägt zur Sicherheit bei, indem sie Quetsch- und Berührungspunkte in ungenutzten Feldern verschließt und so Beschädigungen von Spannungskomponenten verhindert. Sie kann bei Bedarf nachgerüstet oder ausgetauscht werden, ohne dass die Gesamtanlage stillgelegt werden muss. Die Lieferzeit beträgt normalerweise drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2470 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2470 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
68,00 × 10,50 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
680,00 x 105,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,247 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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