Produktbeschreibung
Der Blindabdeckstreifen 8GK9910-0KK00 ist ein Zubehörteil der ALPHA-Serie von Siemens für die Abdeckung ungenutzter Positionen in Hutschienen-Verteilern. Mit einer Breite von 12 Teilungseinheiten (12TE) passt er präzise in standardisierte Schaltschrankkonfigurationen und erfüllt die Anforderungen des Zähler- und Verteilereinbaus. Das Produkt entspricht der RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und erfüllt die REACH-Informationspflichten nach Artikel 33. Seine geringe Masse von nur 27 Gramm und die kompakte Verpackung von 45 × 220 × 15 mm ermöglichen einfache Handhabung und Lagerhaltung.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Bestückung von Schaltschränken in Industrieanlagen, wo einzelne Hutschienen-Plätze nicht mit aktiven Komponenten belegt sind, sowie die Ausrüstung von Verteilerblöcken in Energieverteilungsanlagen. Der Blindabdeckstreifen trägt zur vollständigen und sauberen Verdrahtung bei, verhindert das Eindringen von Verschmutzung in ungenutzte Schachtanteile und unterstützt die Einhaltung elektrotechnischer Ordnung im Schaltschrank. Die Standardlieferzeit beträgt 3 Tage. Zusätzliche Blindabdeckungen können bei Bedarf problemlos kombiniert werden, um größere zusammenhängende Bereiche abzudecken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0270 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0270 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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4,50 × 22,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
45,00 x 220,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,027 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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