Produktbeschreibung
Der Blendrahmen 3VA9504-0SB20 ist ein Zubehörteil für die Frontmontage von 4-poligen Leistungsschaltern der Baureihe 3VA mit TMTU/ETU-Zugang. Die Rahmenabmessung beträgt 270,3 x 150,8 mm (Breite x Höhe) und ist speziell auf Türausschnitte dieser Größe abgestimmt. Das Gehäuse erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2016 und unterliegt nicht den Rücknahmepflichten für Elektronik-Altgeräte. Das Nettogewicht beträgt 83 Gramm, die Verpackungsmaße betragen 300 x 200 x 10 mm. Der Blendrahmen wird als Einzelstück geliefert und gehört zur Produktfamilie Zubehör und Ersatzteile 3VA9 für IEC-Schalter bis 1250 A.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Modernisierung bestehender Schaltanlagen, bei denen Leistungsschalter ausgetauscht werden, sowie Neubaumaßnahmen in Schaltschränken mit standardisierten Türausschnitten. Der Rahmen gewährleistet eine sichere und normgerechte Montage des Schalters in der Schranktür. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise drei Tage. Dieses Zubehörteil ist für die Ergänzung und Instandhaltung von Schaltanlagen in Industrieverteilern, Maschinensteuerungen und Energieversorgungssystemen erforderlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0830 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
300,00 × 200,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 200,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,083 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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