Produktbeschreibung
Der Blendrahmen 3VA9374-0SB10 ist ein Zubehörteil zur Abdeckung von Türausschnitten in Schaltschranktüren mit den Abmessungen 183,6 x 70,7 mm (Breite x Höhe). Der Rahmen ist speziell konzipiert für 4-polige Leistungsschalter der Reihen 3VA53/54 und 3VA63/64 ohne TMTU/ETU-Zugang und bietet eine professionelle optische Abdeckung bei Montage in Schrank- oder Verteilertüren. Das Blendrahmen-Zubehör wird als Einzelstück geliefert und wiegt etwa 64 Gramm. Die Verpackungsmenge beträgt ein Stück bei Verpackungsabmessungen von 195 x 150 x 8 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie (Compliance seit 01.01.2016) und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktuelle Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Komplettierung von Schaltschrank-Türausschnitten bei Neuinstallationen von Niederspannungsverteilen und die nachträgliche Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes bei Umrüstungen. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage. Der Blendrahmen wird als Einzelkomponente verwaltet und ist ein unverzichtbares Zubehörteil für Elektrofachleute und Schaltschrankbauer, die mit den genannten Leistungsschalter-Baureihen arbeiten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0640 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
195,00 × 150,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
195,00 x 150,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,064 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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