Produktbeschreibung
Der Blendrahmen 3VA9373-0SB10 ist ein Zubehörteil für den Schaltschrankeinbau und deckt Türausschnitte der Abmessung 137,6 × 70,7 mm (Breite × Höhe) ab. Er ist speziell für 3-polige Leistungsschalter der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64 ohne TMTU/ETU-Zugang konzipiert. Der Rahmen wird werkzeuglos montiert und sorgt für eine saubere, ebene Türoberfläche ohne sichtbare Öffnungen oder Spalte. Das Nettogewicht beträgt 0,048 kg, die Verpackungsmaße sind 195 × 150 × 8 mm. Der Blendrahmen erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016 und unterliegt der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verschönerung von Schaltschrank-Türen in Maschinenbau und Elektroverteilung, wo mehrere Schalter nebeneinander angeordnet sind, sowie die Erneuerung von beschädigten oder verschlissenen Rahmen im Instandhaltungseinsatz. Die Lieferfrist beträgt üblicherweise 3 Tage. Der Rahmen ist nicht rücknahmepflichtig als Elektro-Altgerät und kann daher in den Regelabfall gehen. Für weitere Leistungsschalter-Typen oder abweichende Ausschnittmaße bietet Siemens eine breite Palette entsprechender Blendrahmen an.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0480 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
195,00 × 150,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
195,00 x 150,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,048 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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