Produktbeschreibung
Die Blendenauflage ist ein Zubehörteil für die Systemblende des Sicherungs-Lasttrennschalters 3NP1 und wird für die Baugröße NH00 verwendet. Das Produkt ist gemäß der RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die Stoffbeschränkungen seit November 2008. Eine Packung enthält 2 Auflagen, die zur Komplettierung oder zum Austausch der Systemblende bestellt werden können. Das Nettogewicht liegt bei 0,023 kg, die Verpackung weist Außenmaße von 180 × 105 × 12 mm auf und ist als Mengeneinheit von 1 Stück verfügbar. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind der Aufbau oder die Instandhaltung von Niederspannungs-Schaltschränken, in denen 3NP1-Lasttrennschalter installiert sind, sowie die Ergänzung von Schaltanlagen in Verteilern und Steuerungsanlagen. Die Blendenauflage wird direkt auf die Systemblende aufgebracht und trägt zur übersichtlichen Kennzeichnung und zum Schutz der Schaltgeräte bei. Bei längerfristigen Betriebseinsätzen oder in Umgebungen mit häufigen Schalthandlungen empfiehlt sich die Bevorratung von Ersatzauflagen, um Ausfallzeiten zu minimieren.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0230 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0230 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
18,00 × 10,50 × 1,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
180,00 x 105,00 x 12,00 mm |
| Nettogewicht |
0,023 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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