Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH9064-5CA06 ist ein Kennzeichnungselement für Reihenklemmen mit vertikaler Ausrichtung und Blitzpfeil-Symbol. Die gelbe Ausführung mit einer Klemmenbreite von 8,2 mm erfüllt die Anforderungen der DIN EN 61346-2 für die sichere und normgerechte Markierung von Stromkreisen in Schaltschränken und Steuerverteilern. Das Schild wird direkt auf die Klemmenleiste aufgesteckt und bietet eine dauerhafte, witterungsbeständige Kennzeichnung ohne Werkzeug. Die vertikale Orientierung ermöglicht eine optimale Lesbarkeit in engen Schaltschrank-Anordnungen. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Kennzeichnung von Schutzleiter- und Erdungsklemmen in Niederspannungsverteilern sowie die Markierung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken für Maschinenbau und Anlagenbau. In der Photovoltaik-Elektroinstallation dienen solche Blitzpfeil-Schilder zur deutlichen Kennzeichnung von Schutzmaßnahmen gegen elektrische Schläge. Das Material ist RoHS-konform seit dem 16.07.2021 und erfüllt die Rücknahmepflicht nach der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die kompakte Größe von 41 × 26 × 1 mm ermöglicht die platzsparende Lagerung und schnelle Verfügbarkeit in der Schaltschrankfertigung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,10 × 2,60 × 0,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
25 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 26,00 x 1,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 16.07.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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