Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8210-0AA46 ist ein Klebeschild zur Frontbeschriftung von Reihenklemmen der SENTRON-Familie 8WH. Mit einer Klemmenbreite von 3,5 mm und den Abmessungen 20×8 mm passt es optimal auf Klemmenreihen in Schaltschränken und Steuerungsverteilern. Die gelbe Farbe ermöglicht eine hohe Kontrastierung und sichere Kennzeichnung von Stromkreisen. Das Schild wird direkt auf die Klemmenkörper geklebt und bietet eine dauerhafte, verschleißfeste Beschriftungslösung ohne zusätzliche Befestigung. Die Anwendung erfolgt typischerweise in der Verdrahtung von Automatisierungsanlagen, wo Steuerstromkreise und Leistungskreise dokumentiert werden müssen. Auch in Photovoltaik-Wechselrichtern und Frequenzumrichter-Schaltschränken werden solche Markierungen zur Stromkreisidentifikation verwendet.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu aufgedruckten oder selbst geschriebenen Beschriftungen bietet das Kunststoff-Klebeschild Langzeitstabilität gegen Verschmutzung, Temperaturwechsel und mechanische Beanspruchung. Das Material entspricht den RoHS-Anforderungen. Zur Auswahl stehen verschiedene Farben und Größen für unterschiedliche Klemmenbreiten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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36,00 × 25,00 × 0,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
360,00 x 250,00 x 4,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
2700 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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