Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8121-4AB05 ist ein Flachbeschriftungsschild zur vertikalen Beschriftung von Reihenklemmen der Größe 6 mm². Mit einer Klemmenbreite von 8,2 mm und Schnappbefestigung lässt sich das weiße Schild werkzeuglos an den entsprechenden Klemmenpositionen anbringen. Das Produkt gehört zur SENTRON Zubehörserie für Reihenklemmen 8WH und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 01.04.2006). Das Bezeichnungsschild
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Schaltschränken und Verteilersystemen eingesetzt, um die einzelnen Klemmen oder Anschlüsse zu kennzeichnen und die Verdrahtung transparent zu dokumentieren. Eine häufige Anwendung ist die Beschriftung von Steuerungsklemmen in Maschinenanlagensteuerungen, wo eine sichere und wartungsfreundliche Zuordnung der Leiter essenziell ist. Das vertikal angebrachte Format ermöglicht eine gute Lesbarkeit auch bei dichter Klemmenbelegung. Mit einem Nettogewicht von 0,0001 kg und kompakten Abmessungen (8,00 x 7,00 x 2,00 mm) lässt sich das Schild platzsparend lagern und handhaben. Die Verfügbarkeit ist mit einer Regel-Lieferzeit von 5 Tagen gewährleistet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,80 × 0,70 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
8,00 x 7,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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