Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8120-2AB15 ist ein Frontbeschriftungsschild der SENTRON-Zubehörserie für Reihenklemmen mit einer Klemmenbreite von 5,2 Millimeter. Das Schild ist für den vertikalen Einsatz bei Klemmen der Größe 2,5 Quadratmillimeter ausgelegt und kann Positionen 11 bis 20 beschriften. Die Schnappbefestigung ermöglicht eine werkzeuglose und sichere Montage direkt an der Klemme. Das weiße Kunststoffschild bietet eine gute Lesbarkeit und hohen Kontrast für Beschriftungen mit Stift oder Druck.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Kennzeichnung von Stromkreisen in Niederspannungsverteilern und die Beschriftung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken für Maschinen und Automatisierungsanlagen. Das Schild ist auch bei modernen Hutschienen-Reihenklemmen-Systemen für die Verdrahtungsdokumentation unverzichtbar.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu selbstklebenden Etiketten bietet die Schnappbefestigung eine dauerhafte und vibrationsfest Haftung ohne Verschleiß. Das Zubehör entspricht der RoHS-Richtlinie und ist ab Lager lieferbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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1,00 × 0,50 × 0,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
10,00 x 5,00 x 4,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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