Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8120-1AB15 ist ein Frontbeschriftungsschild zur Kennzeichnung von Reihenklemmen der SENTRON-Serie. Das Schild ist für die Klemmengröße 1,5 mm² ausgelegt und deckt die Positionen 11 bis 20 ab. Mit einer Klemmenbreite von 4,2 mm passt es präzise auf die entsprechenden Klemmenreihen. Das Material ist weiß beschichtet für optimale Lesbarkeit. Die Schnappbefestigung ermöglicht eine werkzeuglose Montage direkt auf den Reihenklemmen ohne zusätzliche Schrauben oder Klebstoff.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Beschriftung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken sowie die Kennzeichnung von Verdrahtungsgruppen in Verteilerblöcken und Niederspannungsanlagen. Im Maschinenbau dient das Schild der eindeutigen Identifikation von Sensor- und Aktor-Anschlüssen an den Anlagenklemmen. Bei der Auswahl der Schilder ist auf die korrekte Klemmengröße (1,5 mm²) und die Positionsnummerierung (11-20) zu achten. Das Zubehör ist Teil der SENTRON-Reihenklemmen-Familie von Siemens und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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1,00 × 0,40 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
10,00 x 4,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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