Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8110-3AA05 von Siemens ist ein unbedrucktes Frontbeschriftungsschild für Reihenklemmen der SENTRON-Serie. Es verfügt über eine Klemmenbreite von 6,2 mm und wird mittels Schnappbefestigung montiert. Das Schild ist in weiß ausgeführt und dimensioniert für Klemmengröße 4 mm². Als unbedrucktes Schild ermöglicht es dem Anwender eine flexible Beschriftung nach individuellem Bedarf direkt vor Ort im Schaltschrank.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Beschriftung von Steuerungsklemmen in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Maschinenbau-Steuerverteilern. Auch in Schaltschranken für Photovoltaik-Wechselrichter und Industrieautomation wird das Schild zur übersichtlichen Kennzeichnung von Steuer- und Leistungsklemmen eingesetzt. Die Schnappbefestigung ermöglicht ein schnelles und werkzeugloses Anbringen am Klemmenblock. Das Schild erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt keinen Exportbeschränkungen. Mit einem Nettogewicht von 0,1 Gramm ist es ein leichtes Zubehörteil für die sichere und lesbare Anlagendokumentation.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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1,10 × 0,50 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
11,00 x 5,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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