Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 3SU1900-0AC16-0GJ0 ist ein Schnapp- und Klebebeschriftungselement für Befehlsgeräte, Taster und Schalter im Schaltschrankbau. Die Schildgröße beträgt 12,5 x 27 Millimeter mit schwarzem Kunststoffträger und weißer Schrift. Die Montage erfolgt durch Kleben oder Einschnappen auf Schildträger, sodass keine Befestigungselemente erforderlich sind. Das Schild ist bereits mit der Beschriftung "Ouvert" versehen und ermöglicht schnelle Kennzeichnung von Funktionen an Bedienelementen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Beschriftung von Schaltschrank-Frontplatten, Bedientafeln in Verpackungsmaschinen sowie die Kennzeichnung von Notausschaltern und Betriebsschaltern in Steuerungsanlagen. In komplexeren Schaltschränken mit mehreren Schaltern dienen solche Schilder zur schnellen visuellen Orientierung des Bedienpersonals. Das Material ist gemäß RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungen seit Oktober 2014. Die werkzeuglose Montage macht es ideal für schnelle Schaltschrank-Bestückung und Umrüstungen auf der Baustelle oder in der Werkstatt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
2,50 × 1,00 × 0,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Schilder |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
25,00 x 10,00 x 1,00 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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