Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 3SB2901-2EL ist ein selbstklebendes Unterlegeschild für Siemens 3SB2 Befehlsgeräte. Mit den Abmessungen von 9,5 x 18,5 mm und silberfarbener Oberfläche mit schwarzer Schrift bietet es eine klare und dauerhaft lesbare Kennzeichnung. Das Schild trägt die Beschriftung "Start" und ist speziell für die visuelle Markierung von Schaltgeräten in Schaltschränken und Steuerpulten konzipiert. Die Befestigung erfolgt durch Aufkleben auf den Schildträger des entsprechenden 3SB2-Geräts.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Beschriftung von Druckschaltern und Befehlsgeräten in Automatisierungsanlagen, Förderanlagen und Verpackungsmaschinen. Das Unterlegeschild erleichtert die Wartung und Inbetriebnahme, da Bedienungspersonal die Funktionen schnell erkennt, ohne auf Schaltplan oder Bedienungsanleitung verweisen zu müssen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu gelaserten oder geprägten Beschriftungen lässt sich das Aufkleber-Schild einfach austauschen, wenn sich die Gerätefunktion ändert. Das Schild erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Passende Schildträger und Magnethalter sind separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0040 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0040 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
2,20 × 1,00 × 0,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Unterlegschilder |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
22,00 x 10,00 x 1,00 mm |
| Nettogewicht |
0,004 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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