Produktbeschreibung
Die Betätigung Doppelbart 3 mm (Typ 8PQ9400-0BA40) ist eine Schließsystem-Komponente für Schaltschranksysteme und Energieverteilsysteme. Der Doppelbartverschluss bietet eine sichere und werkzeuglose Verriegelung von Schaltschrankgehäusen und -türen. Das Verschlusssystem mit 3 mm Bartstärke ist nach ETIM-Klasse EC000327 klassifiziert und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006. Das Nettogewicht beträgt 0,088 kg, die Verpackungsmaße sind 185 × 135 × 40 mm. Das Produkt wird als Einzelstück (Mengeneinheit: 1 Stück) geliefert und ist somit schnell verfügbar. Der Doppelbartverschluss eignet sich für die sichere Verriegelung von Schaltschranktüren in Verteileranlagen, Automatisierungssystemen und Maschinensteuerungen. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind Niederspannungsverteilungen, dezentrale Steuerungsgehäuse und Feldmontage-Schaltschränke.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einfachen Riegel- oder Schnappverschlüssen bietet der Doppelbartverschluss eine höhere Ausfallsicherheit und Tamper-Resistenz durch die doppelte Sperrfunktion. Die Betätigung ist wartungsarm und benötigt keine regelmäßige Schmierung. Kompatibel mit entsprechenden Schlüssersystemen und Schaltschrankrahmen nach DIN-Standard.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0880 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0880 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
18,50 × 13,50 × 4,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000327 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 135,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
0,088 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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