Produktbeschreibung
Der getrannte Betätiger 3SE5000-0AV02 ist eine Vertikalbefestigungslösung für mechanische Positionsschalter der Siemens-Serie 3SE5. Der Betätiger wird separat vom Schaltergehäuse montiert und ermöglicht flexible Anordnung in Schaltschränken und an Maschinenrahmen. Das Gerät ist nach EN 50047 in der Gehäusebreite 31 mm standardisiert und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006. Der Betätiger ist kompatibel mit Positionsschaltern mit Zuhaltung (Typen 3SE5312 und 3SE5322), mit AS-i-Ausführungen (3SF13, 3SF11, 3SF12) sowie mit Positionsschaltern mit getrenntem Betätiger der Serien 3SE51 und 3SE52.
Anwendungsbereiche
Die Vertikalbefestigung ermöglicht sichere Positionserkennung an bewegten Maschinenteilen, etwa an Werkstückspannern, Schiebetoren oder Linearachsen in Verpackungs- und Montageautomaten. Der Betätiger wird werkzeuglos in wenigen Sekunden an den Schalter angesteckt, ohne Verdrahtung zu ändern. Das Nettogewicht von 66 Gramm und die kompakten Abmessungen (58 × 55 × 21 mm) ermöglichen platzsparende Installation auch in beengten Einbauplätzen. Der getrannte Betätiger reduziert Lagerkomplexität, da eine Betätigerreihe mehrere Schaltertypen ausrüstet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0660 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0660 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,80 × 5,50 × 2,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
58,00 x 55,00 x 21,00 mm |
| Nettogewicht |
0,066 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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