Produktbeschreibung
Der Beschriftungsbogen SV grün ist ein Zubehörteil für das DELTA Installationsschalterprogramm von Siemens und dient der Kennzeichnung von Schaltern, Steckdosen und Installationselementen. Die grünen Klebeschilder ermöglichen eine übersichtliche und farbcodierte Beschriftung von Schaltanlagen und Steuergehäusen. Die selbstklebende Ausführung ermöglicht schnelle und unkomplizierte Anbringung ohne zusätzliches Befestigungsmaterial. Der Beschriftungsbogen ist gemäß RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die Stoffbeschränkungen seit Juni 2019. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind die Kennzeichnung von Schaltschrankelementen in Steuerverteilern, die Farbkodierung von Funktionsgruppen in Schaltanlagen sowie die Beschriftung von Montagetafeln in Industrieanlagen und Gebäudeinstallationen. Der Bogen lässt sich einfach zuschneiden und flexibel an verschiedene Größen und Formen anpassen. Die grüne Farbgebung ermöglicht eine klare optische Differenzierung zu anderen Kennzeichnungselementen in Schaltschränken. Lieferumfang: 1 Stück pro Verpackungseinheit, Nettogewicht 3 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0030 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0030 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
10,00 × 15,00 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000141 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 150,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,003 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 25.06.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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