Produktbeschreibung
Das Bemessungsstrommodul 3VW9011-0LF58 ist ein Zubehörteil für Leistungsschalter der Reihen 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Es ermöglicht die flexible Anpassung der Bemessungsstromeinstellung auf 1250 A mit deaktiviertem Überlastschutz (L aus). Das Modul wird direkt am Schalter montiert und ersetzt oder ergänzt die werksseitige Bestromungseinstellung. Die Bestromungsmodule dieser Serie ermöglichen es, verschiedene Schalter mit unterschiedlichen Nennströmen zu bestücken, ohne den kompletten Schalter austauschen zu müssen. Dies reduziert Lagerhaltungskosten bei mehrschaltigen Niederspannungsverteilern mit unterschiedlichen Stromkreisanforderungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Industrie-Schaltanlagen in Maschinenfabriken, Papier- und Zellstoff-Anlagen sowie Verpackungsmaschinen, wo Modulwechsel schneller geht als Gerätetausch. Ein weiteres Anwendungsfeld sind Retrofit-Maßnahmen an bestehenden Verteilsystemen, wenn Stromkreis-Anforderungen steigen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest bestromten Schaltern bietet das Modulkonzept eine nachträgliche Anpassbarkeit ohne Geräteaustausch. Das Modul ist RoHS-konform seit 29. Juni 2017 und steht unter den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,02 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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