Produktbeschreibung
Das Bemessungsstrommodul 630 A ist ein Zubehörbaustein für die Leistungsschalter 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Es dient der Anpassung und Erweiterung der Schutzfunktionen dieser Geräte auf höhere Bemessungsströme. Das Modul wird direkt am Leistungsschalter montiert und ermöglicht eine präzise Stromkreisüberwachung im Bereich von 630 A. Die Integration erfolgt werkzeuglos über das Stecksystem der 3WL10- und 3VA27-Serie. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Absicherung von Speisezuleitungen in industriellen Schaltschränken, die Stromversorgung von großflächigen Produktionsanlagen sowie die Hauptabsicherung in Niederspannungsverteilern mit hohen Lastströmen. Das Modul ermöglicht Flottenkompatibilität: Mit einem einzigen Leistungsschalter-Gehäuse lassen sich durch Wechsel des Bemessungsstrommoduls verschiedene Nominalströme realisieren, ohne das gesamte Gerät zu tauschen. Dadurch reduzieren sich Lagerbestände und Ausfallzeiten in der Instandhaltung erheblich. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 29.06.2017 zertifiziert und erfüllt alle europäischen Richtlinien für Niederspannungsschaltgeräte. Lieferumfang: 1 Stück, Nettogewicht 18 g, kompakte Abmessungen für einfache Lagerung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0180 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,018 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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