Produktbeschreibung
Der Befestigungswinkel 8WA746 von Siemens ist ein Befestigungszubehör speziell für die Montage und Befestigung von Kleinverteilern und Installationsverteilern. Das Befestigungselement besteht aus Stahl und ermöglicht eine sichere, werkzeuggerechte Installation von Verteilergehäusen an Wand- oder Hutschienensystemen. Mit einem Nettogewicht von 63 Gramm und den Verpackungsmaßen von 213 x 113 x 45 mm ist das Teil platzsparend und leicht zu handhaben. Der Winkel erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Befestigung von Kleinverteilern in Schaltschränken sowie die Montage von Installationsverteilern in Verteilersystemen für Wohnbau und gewerbliche Anwendungen. In Kombination mit entsprechenden Montageschienen und Halterungen bildet der Winkel ein Befestigungssystem. Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach der Richtlinie 2012/19/EU besteht nicht. Die Lieferzeit beträgt regelmäßig drei Tage, wobei die Mengeneinheit ein Stück beträgt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0630 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0630 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
21,30 × 11,30 × 4,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
213,00 x 113,00 x 45,00 mm |
| Nettogewicht |
0,063 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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