Produktbeschreibung
Der S7-400 Baugruppenträger CR2 ist das zentrale Verdrahtungs- und Montageelement für SIMATIC S7-400 Steuerungssysteme. Der Träger bietet 18 Steckplätze zur Aufnahme von Zentralprozessoren, Eingabe- und Ausgabebaugruppen sowie speicherprogrammierbaren Schnittstellen. Die Ausführung mit zwei Segmenten ermöglicht die Unterteilung der Steckplätze in logisch getrennte Funktionsbereiche, während die steckbaren Stromversorgungsplätze eine redundante Auslegung ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt 4,1 kg bei einer Baugröße von 59,2 × 30,7 × 4,2 cm, was eine Schaltschrankintegration erlaubt. Die Ausführung als zentraler Baugruppenträger eignet sich für klassische Verteilaufbauten in Fertigungsanlagen, Verpackungsmaschinen und Prozessleitsystemen.
Anwendungsbereiche
Ein typischer Anwendungsfall ist die dezentrale Verdrahtung von Signalein- und -ausgängen in großen Schaltschränken mit mehreren logisch getrennten Maschinensegmenten. Der Baugruppenträger bietet gegenüber dezentralen Systemen den Vorteil der zentralisierten Verdrahtung und Wartung, während die Redundanzfähigkeit für sicherheitsrelevante Anwendungen berücksichtigt werden kann. Die Komponente entspricht der RoHS-Richtlinie seit März 2008 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,1000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
59,20 × 30,70 × 4,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000810 |
| Produktfamilie |
Baugruppenträger |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
59,2 x 30,7 x 4,2 cm |
| Nettogewicht |
4,1 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit (TNPP) mit >= 0,1% Gew./Gew. 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP) Tris(4-nonylphenyl, branched and linear) phosphite (TNPP) with greater than or equal to 0.1% w/w of 4-nonylphenol, branched and linear (4-NP) > 0,1 % (w / w) |
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