Produktbeschreibung
Der Auflagebock 8WH9143-0AH01 ist ein Lagerelement für iPo-Klemmen der Klemmengröße 6 mm². Das Zubehörteil mit einer Breite von 2 mm in blauer Ausführung dient der stabilen Positionierung und Abstützung von Klemmen in Sammelschienensystemen. Der Auflagebock wird bei der Montage von Energieverteilsystemen und Schaltanlagen eingesetzt, um die Klemmen sicher auf der Tragschiene oder dem Verteilergerüst zu lagern und zu fixieren. Das Nettogewicht des Teils beträgt nur 0,006 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 70 × 52 × 2 mm. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (gültig seit 15.08.2011) und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage in Schaltschränken zur Absicherung von Steuerstromkreisen, die Verdrahtung in Niederspannungsverteilern sowie der Einsatz in Sammelschienen-Installationen für dezentrale Energieverteilungen. Im Schaltschrankbau wird das Zubehörteil häufig mit mehreren iPo-Klemmen kombiniert, um sichere Stromverteilpunkte zu schaffen. Die Standard-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,00 × 5,20 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 52,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.08.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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