Produktbeschreibung
Das Aluguss-Aufbaugehäuse BGR.S0 ist ein Aufbaugehäuse für Leistungsschalter der Baugröße S0 und bietet eine Schutzart IP65 gegen Schmutz und Feuchtigkeitseintritt. Mit einer Einbaubreite von 72 mm passt das Gehäuse in Schaltanlagen und kompakte Verteiler. Das Gehäuse ist aus Aluminium-Druckguss gefertigt und verfügt über eine integrierte PE-Klemme für sichere Erdungsverbindungen. Das Gewicht von etwa 1 kg ermöglicht einfache Handhabung und Installation.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage in Elektroverteilern für Maschinenbau und Anlagenbau, wo Leistungsschalter vor Verschmutzung und Feuchte geschützt werden müssen. Auch bei Außenmontage in Schaltschränken bietet die IP65-Schutzart Schutz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Kunststoffgehäusen bietet die Aluguss-Konstruktion bessere Wärmeleitung und Schlagfestigkeit. Das Gehäuse wird mit einer Lieferzeit von etwa 3 Tagen bereitgestellt und erfüllt die RoHS-Richtlinie sowie internationale Exportbestimmungen. Siemens-Ersatzteil für die wartungsfreie Aufrüstung bestehender Schaltanlagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0110 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0110 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
18,90 × 15,40 × 11,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Gehäuse und Frontplatten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
189,00 x 154,00 x 112,00 mm |
| Nettogewicht |
1,011 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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