Produktbeschreibung
Der Antriebskopf 3SE5000-0AD03 ist ein Betätigungselement für Positionsschalter der Reihe 3SE51/52 und wird direkt auf dem Schaltergehäuse montiert. Er ist mit einem Rollenstößel und einer 10 mm großen Kunststoffrolle ausgestattet, die nach DIN EN 50047 normalisiert ist. Das Antriebselement hat die Form C und passt in Gehäusebaugruppen mit einer Breite von 31 mm nach EN 50047. Die Kunststoffrolle reduziert Verschleiß bei wiederholten Betätigungen und ermöglicht sanfte Schaltbetätigung durch Nocken oder Kurvenscheiben in Automatisierungsanlagen. Der Antriebskopf ist RoHS-konform seit 2006 und erfüllt die Stoffbeschränkungsrichtlinien.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die direkte Betätigung durch Maschinenelemente in Verpackungsmaschinen, die Überwachung von Maschinenstellungen in Werkzeugmaschinen sowie die Positionskontrolle von Transportmitteln in Förderanlagen und Handhabungssystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu Metallrollen bietet die Kunststoffrolle geringere Quietschneigung und weniger Verschleiß an empfindlichen Betätigungskanten. Das Bauteil wird als Einzelstück geliefert und lässt sich werkzeugneutral auf kompatible Schaltergehäuse aufstecken.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0170 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0170 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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2,30 × 2,30 × 2,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Gehäusebreite 31 mm nach EN 50047 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
23,00 x 23,00 x 23,00 mm |
| Nettogewicht |
0,017 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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