Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung frontseitig 3VA9873-0QH00 ist Originalzubehör für Siemens Leistungsschalter der 3VA-Baureihe. Sie enthält 3 Stück Verlängerungselemente und ist mit den Modellen 3VA57, 3VA58, 3VA59 sowie 3VA67, 3VA68 und 3VA69 kompatibel. Die Verlängerung ermöglicht eine frontseitige Anschlusserweiterung und vereinfacht die Verdrahtung in beengten Schaltschränken. Sie entspricht den Anforderungen von 100 Prozent bewerteten MCCB-Leistungsschaltern. Das Zubehörteil ist RoHS-konform seit Oktober 2021 und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach Artikel 33. Das Nettogewicht beträgt 18,75 kg pro Mengeneinheit. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind Modernisierungen von bestehenden Schaltanlagen sowie die flexible Anpassung von Anschlusspositionen bei Neu- und Umbauten in Mittel- und Niederspannungsverteilern. Die frontseitige Ausführung ermöglicht eine ergonomische Verdrahtung auch in engen Installationsbedingungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu nachträglichen Adapterlösungen bietet das Original-Siemens-Zubehör eine sichere, genormte Verbindung mit gewährleisteter Kontaktqualität und Betriebssicherheit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
18,7500 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
420,00 × 190,00 × 180,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
420,00 x 190,00 x 180,00 mm |
| Nettogewicht |
18,75 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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