Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung 3VA9274-0QB00 ist ein Zubehörteil für die Niederspannungs-Leistungsschalterreihe 3VA von Siemens. Sie ermöglicht die frontale Anschlussanbindung bei den Schaltertypen 3VA52 sowie 3VA61 und 3VA62 und wird in einer Ausführung mit vier Stück je Liefereinheit bereitgestellt. Das Zubehörteil hat ein Nettogewicht von 0,317 kg und wird in einer Verpackung mit den Maßen 160 mm × 220 mm × 15 mm ausgeliefert. Die Standard-Lieferzeit beträgt drei Tage. Die Anschlussverlängerung ist RoHS-konform seit 2016 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung oder der Austausch bei bestehenden Schaltschrank-Installationen mit 3VA-Leistungsschaltern sowie die Anpassung an Platzbeschränkungen in Niederspannungsverteilern. Im Schaltschrankbau wird die Verlängerung eingesetzt, wenn die Schaltgeräte frontal verdrahtet werden sollen und die Originalanschlüsse zu kurz oder ungünstig positioniert sind. Die Komponente ist ein original Siemens-Zubehörteil und gewährleistet Kompatibilität mit den genannten Schalterserien ohne Umbaumaßnahmen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
160,00 × 220,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
160,00 x 220,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,317 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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