Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung Hochkant 3VA9253-0QD00 ist Originalzubehör für die Baureihe 3VA12 von Siemens und gehört zur Produktfamilie Zubehör und Ersatzteile 3VA9 für IEC-Schalter bis 1250 A. Das Set umfasst 3 Stück und dient zur Verdrahtung und Betriebsmittelverlängerung an Niederspannungsschaltern in Schaltschränken und Verteilern. Die Verlängerungen ermöglichen eine flexible Positionierung von Schaltkontakten bei beengten Platzverhältnissen oder nicht standardkonformen Schaltschrankgeometrien. Das Zubehör erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 01.10.2014 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Ausbau bestehender 3VA12-Schalter in modernen Schaltschränken sowie die Nachrüstung bei Maschinenumbauten und Anlagenerweiterungen in der Automatisierung. Das Nettogewicht des Sets beträgt 0,28 kg bei kompakten Verpackungsmaßen von 220 × 160 × 20 mm. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Tage. Dieses Original-Zubehör gewährleistet vollständige Kompatibilität mit der 3VA12-Baureihe und vermeidet Schnittstellenprobleme bei Feldmontagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2800 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
220,00 × 160,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 160,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,28 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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