Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung frontseitig 3VA9253-0QB00 ist eine Zubehörkomponente für die 3VA12 Baureihe von Siemens. Sie wird als 3er-Set geliefert und ermöglicht die Verlängerung der Anschlussschiene an der Schaltgerätefront. Das Zubehör ist speziell für IEC-Niederspannungsschalter bis 1250 A ausgelegt und gehört zur Produktfamilie der Zubehör- und Ersatzteile 3VA9. Die Komponente erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 01.10.2014) und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
In Schaltanlagen und Schaltschränken wird diese Verlängerung verwendet, um die frontalen Anschlussleisten von 3VA12 Mittelspannungs- oder Niederfrequenzschaltern zu erreichen und zu erweitern. Bei der Nachrüstung von bestehenden Schaltschrank-Installationen mit erweiterten Verdrahtungsanforderungen dient das 3er-Set als Standardzubehör. Die Lieferzeit beträgt 3 Tage. Das Nettogewicht liegt bei 0,257 kg, die Verpackungsmaße betragen 220 × 160 × 10 mm. Für die Integration in komplexe Schaltanlagen sollten alle zugehörigen 3VA-Zubehörkomponenten zeitgleich bestellt werden, um Montageunterbrechungen zu vermeiden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2570 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
220,00 × 160,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 160,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,257 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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