Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung frontseitig 3VA9154-0QB00 ist ein Zubehörteil für die Siemens-Leistungsschalter der Baureihen 3VA10 und 3VA11 bis 1250 A. Das Set enthält vier Verlängerungsteile für die frontale Anschlussverdrahtung. Die Komponente ermöglicht eine flexible Verschaltung von Klemmen und Steckkontakten an der Gerätefront, wenn die standardmäßigen Anschlussabstände oder Anschlusslagen angepasst werden müssen. Das Zubehörteil ist robust ausgeführt und kompatibel mit allen Schaltern der 3VA-Familie in ihrer aktuellen Generation.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Aufbau komplex verdrahteter Schaltschränke mit hohen Anforderungen an die Anschlussflexibilität sowie die Umrüstung bestehender Anlagen auf optimierte Klemmen-Belegungen. Besonders in Verteileranlage und Steuerverteilern mit beengtem Platzen oder speziellen geometrischen Anforderungen wird die frontseitige Verlängerung genutzt. Das Produkt unterliegt den Rücknahmepflichten der ElektroG-Richtlinie (2012/19/EU) und erfüllt die RoHS-Beschränkungen seit April 2014. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise drei Werktage, das Nettogewicht liegt bei 156 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1560 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1560 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
17,00 × 12,00 × 3,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
170,00 x 120,00 x 31,00 mm |
| Nettogewicht |
0,156 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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