Produktbeschreibung
Die Anschlussverbreiterung frontseitig 3VA9254-0QC00 ist Zubehör für den modularen Siemens 3VA12-Leistungsschalter und erweitert die Anschlussmöglichkeiten frontseitig. Das Set enthält 4 Stück und ermöglicht die Verdrahtung von Leitungen mit größeren Querschnitten an den Anschlussöffnungen des Schalters. Die Verbreiterungen sind aus robustem Kunststoff gefertigt und dienen der Anpassung an unterschiedliche Verdrahtungsszenarien in Niederspannungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Erweiterung von Anschlussflächen in beengten Schaltschrankaufbauten sowie die Verdrahtung von Schaltschränken mit mehrpoligen Leitungsquerschnitten. Eine weitere Einsatzmöglichkeit liegt in der Nachrüstung bestehender Anlagen, wenn Leiteranschlüsse vergrößert werden müssen. Die Anschlussverbreiterungen sind werkzeuglos montierbar und benötigen keine zusätzlichen Befestigungsmittel. Das Zubehör ist vollständig mit der 3VA12-Baureihe kompatibel und erfüllt alle relevanten Sicherheitsnormen für Niederspannungsschalter. Lagerbestand und Lieferfähigkeit sind gewährleistet, Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4440 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
220,00 × 160,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 160,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,444 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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