Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 8US1921-2BD00 von Siemens ist eine Verbindungskomponente für das SENTRON Sammelschienensystem 8US1. Sie ist für eine Schienendicke von 10 mm ausgelegt und verbindet Leiter im Querschnittsbereich 16 bis 70 mm² mit der Sammelschiene. Der Schienenmittenabstand beträgt 40 oder 60 mm, je nach Systemkonfiguration. Die Klemme wird auf TT-Profilen montiert und ermöglicht eine sichere mechanische und elektrische Verbindung zwischen Versorgungsleitung und Sammelschiene.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung und Verteilung von Steuerstromkreisen in Schaltanlagen sowie die Anbindung von Stromschienen an Verteiler in Niederspannungsanlagen und Schaltschränken. Bei Einsatz mehrerer Verbraucher können modulare Anschlussklemmen mehrfach hintereinander montiert werden, um verschiedene Abzweigungen zu realisieren.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu flexiblen Einzelleiterverdrahtung bietet die Sammelschienenlösung reduzierte Montagezeiten und gleichmäßige Stromverteilung über alle angebundenen Abzweige. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0730 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0730 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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76,70 × 0,90 × 15,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
767,00 x 9,00 x 156,00 mm |
| Nettogewicht |
0,073 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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