Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 8US1921-2BB01 ist ein Zubehörteil des SENTRON Sammelschienensystems 8US1 und dient der Anschlussverdrahtung von Sammelschienensystemen in Schaltanlagen und Energieverteilern. Die Klemme ist ausgelegt für Schienenmittenabstände von 40 und 60 mm bei einer Schienendicke von 10 mm plus TT-Profil. Der zulässige Leiterquerschnitt liegt zwischen 4 und 35 mm², sodass die Klemme sowohl für feinere Steuerstromkreise als auch für stärkere Versorgungsleitungen geeignet ist.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Anschlussverdrahtung von Niederspannungsverteilern in Industrieanlagen sowie die Verdrahtung von dezentralen Schaltschränken in der Fabrikautomation. In Photovoltaik-Wechselrichtern und modularen Stromsystemen wird die Klemme zur Verbindung von Sammelschienensystemen mit Schutzelementen und Mess-Instrumenten eingesetzt. Die Anschlussklemme ist REACH-konform und unterliegt der RoHS-Richtlinie; als Elektroaltgerät unterliegt sie der Rücknahmepflicht nach der WEEE-Richtlinie. Das Nettogewicht beträgt 48 Gramm, die Lieferfrist liegt bei standardmäßig drei Tagen. Für großflächige Verdrahtungsprojekte können mehrere Klemmen kombiniert werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0480 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,0480 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,50 × 3,00 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 30,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,048 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
15 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2005 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.