Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 8US1921-2AA00 ist ein Verbindungselement für das SENTRON-Sammelschienensystem 8US1 mit einem Schienenmittenabstand von 40 oder 60 mm. Die Klemme ist für eine Schienendicke von 5 mm ausgelegt und akzeptiert Leiterquerschnitte von 1,5 bis 16 mm². Sie verbindet externe Stromkreise mit den Sammelschienen des Verteilsystems und ermöglicht eine sichere elektrische Anbindung von Verbrauchern und Schutzgeräten. Die Anschlussklemme wird direkt auf die Sammelschiene aufgesetzt und bietet eine kontaktverbindung ohne zusätzliche Werkzeuge.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung von Stromverteilern in Schaltanlagen, die Anbindung von Lasttrennschaltern und Leitungsschutzschaltern in industriellen Schaltschränken sowie die Verbindung von Steuerkreisen mit dem Hauptstromsystem in Produktionsanlagen. Das System zeichnet sich durch modulare Bauweise aus – weitere Anschlussklemmen lassen sich nebeneinander auf derselben Schiene montieren, um mehrere Anschlüsse zu realisieren. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt etwa 20,6 Gramm pro Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
3,90 × 2,30 × 1,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
39,00 x 23,00 x 12,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0206 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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