Produktbeschreibung
Das Anschlusskabel IWP10 Mobile WebClient ist ein Verbindungskabel mit 15 Meter Länge für die Kommunikation zwischen Siemens-Steuerungen und der mobilen WebClient-Bedieneinheit IWP10. Das Kabel ermöglicht die drahtgebundene Anbindung tragbarer Bediengeräte in Schaltschränken und dezentralen Steuerstandorten. Die 15-Meter-Länge überbrückt typischerweise die Distanz zwischen fest installierter SPS und mobiler Bedienkonsole ohne zusätzliche Verlängerungen. Das Kabel wiegt 1,83 kg und wird in Standardverpackung mit 32 × 32 × 6 cm Abmessungen geliefert.
Anwendungsbereiche
Einsatzfelder sind die mobile Bedienung von Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und dezentralen Automatisierungsgeräten, wo Bedienpersonal zwischen verschiedenen Prozessschritten wechselt. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Instandhaltung von Anlagen, bei der mobile Diagnosegeräte temporär mit der Zentrale verbunden werden. Das Kabel erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 1. Dezember 2023 und unterliegt keinen Exportbeschränkungen (AL: N, ECCN: N). Bei Bedarf sind längere oder kürzere Varianten des Verbindungskabelsystems erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,8300 kg
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| Artikelgewicht: |
1,8300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,00 × 32,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002584 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
32,00 x 32,00 x 6,00 cm |
| Nettogewicht |
1,83 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.12.2023 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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