Produktbeschreibung
Die Anschlussabdeckung 3RW5983-0TC20 ist ein Zubehörteil für die Sanftstarter der Serie 3RW55 in den Baureihen BG2 und BG3. Sie sitzt auf den Anschlussklemmen des Sanftstarters und schützt diese vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und mechanischen Beschädigungen während Betrieb und Lagerung. Die Abdeckung passt präzise auf die Anschlussgeometrie der 3RW55/52 und wird werkzeuglos montiert. Das Nettogewicht beträgt 0,102 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 180 × 100 × 50 mm. Sie erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 15.02.2018 und unterliegt den aktuellen REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschränke mit Sanftstarter-Installationen in Pumpenstationen, Lüftungsanlagen und Förderanlagen, wo Feuchte oder Schmutz eindringen könnten. In Instandhaltungsszenarien schützt die Abdeckung die Klemmen vor Verschmutzung, bis der Sanftstarter erneut in Betrieb genommen wird. Eine Lagerhaltung von Ersatzabdeckungen minimiert Ausfallzeiten bei Verschleiß oder Beschädigungen. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 3 Tage. Das Zubehör ist zudem kalibriert auf die genaue Baureihe, sodass Verwechslungen mit anderen Sanftstarter-Generationen ausgeschlossen sind.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1020 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1020 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
18,00 × 10,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
180,00 x 100,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,102 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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