Produktbeschreibung
Die Anschlussabdeckung 3RW55 BG5 ist das Originalersatzteil für Sanftstarter der Baureihe 3RW55 in Größe 5. Sie dient der Abdeckung der Anschlussseite und trägt wesentlich zur Betriebssicherheit und zur Einhaltung von Schutzvorschriften in Schaltschränken bei. Das Zubehörteil ist für den Austausch verschlissener oder beschädigter Abdeckungen konzipiert und gewährleistet die sichere Verschlussführung aller Anschlussöffnungen. Die Abdeckung verhindert unbeabsichtigte Kontaktnahme mit unter Spannung stehenden Teilen und ermöglicht eine ordnungsgemäße Schaltschrankbestückung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschränke für Förderanlagen, Pumpenantriebe und Produktionsmaschinen, in denen Sanftstarter 3RW55 als Anlaufbegrenzer für Drehstrom-Asynchronmotoren installiert sind. Ein weiteres Anwendungsfeld liegt in der Nachrüstung und Instandhaltung bestehender Schaltschränke, wenn Abdeckungen altersbedingt brüchig werden oder verloren gehen. Die Originalabdeckung sichert die Kompatibilität mit allen Positionen und Montagerahmen der Baureihe 3RW55 BG5. Das Ersatzteil ist RoHS-konform und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Lieferzeit beträgt in der Regel drei Werktage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2730 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2730 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
48,00 × 24,00 × 17,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
480,00 x 240,00 x 170,00 mm |
| Nettogewicht |
1,273 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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