Produktbeschreibung
Das Aktuatormodul COM ACT 3VW9011-0AT10 ist ein Zubehörteil zur Fernbetätigung von Hilfsmagneten der Typen CC und ST in Leistungsschaltern der Reihe 3WL10 und 3VA27. Das Modul ermöglicht die Kommunikationsanbindung und Integration in moderne Schaltschrank-Steuerungssysteme. Es wird komplett montiert und werksseitig geprüft geliefert. Das Nettogewicht beträgt 15 g, die Verpackungsmaße sind 140 × 90 × 61 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei fünf Werktagen. Das Aktuatormodul erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 29. Juni 2017 und unterliegt der aktuellen REACH-Informationspflicht gemäß Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Ausstattung von Fernwirk-Schaltanlagen in Verteilernetzen, wo der Schaltzustand zentral überwacht und gesteuert werden muss, sowie die Integration in industrielle Automatisierungssysteme mit dezentralem Schaltschrankaufbau. In Photovoltaik-Wechselrichtern und Umspannwerken ermöglicht das Modul die sichere Fernschaltung von Leistungsschaltern ohne lokale Bedienung. Das Aktuatormodul wird direkt auf den Hilfsmagneten montiert und ist mit Standard-Steckerverbindungen ausgestattet. Die Lagerverfügbarkeit beträgt in der Regel fünf Tage ab Bestellung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0150 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,015 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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