Produktbeschreibung
Der Adapter 3WA9111-0BB25 ist ein Zubehörteil für Leistungsschalter der Baugröße 3 aus der SENTRON-Serie 3WA3. Er dient zur Montage der gegenseitigen mechanischen Verriegelung bei mehreren in Einschubtechnik nebeneinander angeordneten Leistungsschaltern. Der Adapter wird einmal je Leistungsschalter Baugröße 3 benötigt und ermöglicht die sichere mechanische Kopplung mehrerer Schalter in Schaltgruppen. Das Zubehörteil ist nach UL1066 und IEC 60947-2 zertifiziert und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2020. Das Nettogewicht liegt bei 47 Gramm, die Verpackungsmaße betragen 140 × 90 × 61 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Verdrahtung von Schaltschränken in der Niederspannungsverteilung, wo mehrere Leistungsschalter mechanisch miteinander verriegelt werden müssen, sowie der Aufbau von Schaltgruppen in Verpackungsmaschinen und Fabrikationsanlagen. Eine weitere Anwendung ist die Erweiterung bestehender Schaltanlagen, bei denen nachträglich zusätzliche mechanisch gekoppelte Schaltgruppen integriert werden. Der Adapter ist separat erhältlich und wird als Einzelstück geliefert. Die Regel-Lieferzeit beträgt 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0470 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,047 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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