Produktbeschreibung
Der Abschlussdeckel 8WH9076-1PA00 ist eine Verschlussplatte für Reihenklemmen mit 16 mm² Klemmengröße. Der Deckel besitzt eine Breite von 2,2 mm und ist in grauer Ausführung erhältlich. Er schließt Klemmenreihen ab und verhindert Verschmutzung sowie unbeabsichtigte Berührungen an den Kontaktstellen. Der Deckel wird auf Reihenklemmen der Größe 16 mm² aufgesetzt und ist Bestandteil modularer Verdrahtungssysteme in Schaltschränken. Die kompakte Bauweise ermöglicht platzsparende Montage in beengten Verhältnissen. Das Nettogewicht beträgt 0,003 kg, die Breite liegt bei 2,2 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind Abschlüsse von Klemmenreihen in Steuerschränken, Verpackungsmaschinen und industriellen Steuerungsverteilern. Der Deckel wird auch verwendet, um Klemmenblöcke in Niederspannungsverteilern optisch und funktional abzuschließen. In Automatisierungsanlagen und MSR-Technik-Installationen sorgt er für Ordnung und Sicherheit in der Klemmenverbindung. Der Abschlussdeckel ergänzt Durchgangs- und Abzweigklemmen in Reihenklemmen-Systemen. Er ist konform mit der RoHS-Richtlinie und erfüllt die Stoffbeschränkungen seit 28.05.2009. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise fünf Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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4,70 × 5,40 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000886 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
47,00 x 54,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,003 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 28.05.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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