Produktbeschreibung
Der Abschlussdeckel 8WH9000-2GA00 ist eine Zwischenplatte und Endabdeckung für Siemens-Durchgangsklemmen der Baureihe 8WH2003. Der Deckel ist auf einen Leiterquerschnitt von 2,5 mm² ausgelegt und verfügt über drei Anschlussstellen mit Federzuganschluss. Mit einer Breite von 2,2 mm passt er optimal in das Tragschienen-Montagesystem und bietet eine sichere Abdeckung für beendete oder unterbrochene Durchgangsklemmen-Reihen. Die graue Farbe gewährleistet gute optische Unterscheidbarkeit zu anderen Klemmen-Varianten. Das Nettogewicht beträgt 2,5 Gramm pro Stück. Der Deckel wird in Schaltschränken zur Verdrahtung von Steuerkreisen und Signalleitungen eingesetzt, etwa in der Automatisierungstechnik zur Segmentierung von Klemmen-Blöcken oder als Endbegrenzung in Verteilerblöcken.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Blindstoppern bietet dieser Deckel eine funktionelle Abdeckung mit Anschlussmöglichkeiten. Die RoHS-Richtlinie wird eingehalten (seit 01.04.2006), die Rücknahmepflicht für Elektroschrott ist gemäß 2012/19/EU gegeben. Montage ohne Werkzeug direkt auf die Hutschiene 35 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,00 × 3,00 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000886 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
60,00 x 30,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0025 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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