Produktbeschreibung
Die Abschließvorrichtung 3WA9111-0BA34 ist ein Sicherheitszubehör für die offenen Leistungsschalter der Siemens-Baureihe 3WA. Das Bauteil wird als Einbausatz mit Schlüsselbetätigung ausgeführt und verhindert das unbefugte oder unbeabsichtigte Einschalten von Schaltgeräten. Der Mechanismus arbeitet mit dem Fabrikat PROFALUX und ist als Ersatzteil für die Z-Option S09 konzipiert. Das Zubehörteil erfüllt die Anforderungen der Produktfamilie SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3 nach UL1066 und IEC 60947-2. Verpackungsmaße betragen 140 × 90 × 61 mm, Nettogewicht 0,183 kg. Die Abschließvorrichtung kommt in Schaltanlagen und Verteilern zum Einsatz, wo Lockout-Tagout-Anforderungen oder Betriebssicherheitsmaßnahmen gefordert sind – beispielsweise in Instandhaltungsszenarien oder bei Wartungsarbeiten an stromführenden Anlagen.
Anwendungsbereiche
Ein weiteres Anwendungsfeld ist der Schutz vor unbefugtem Eingriff an Notausschaltern oder bei Maschinen mit mehreren Betriebsebenen. Das Produkt erfüllt die Stoffbeschränkungen der RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2020 und unterliegt keiner Rücknahmepflicht nach der ElektroG-Richtlinie 2012/19/EU. Die Standardlieferzeit beträgt 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1830 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,183 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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